KAMAT GmbH & Co. KG · Witten

PPWR & VerpackDG
Entscheidungsdiagramme

Verordnung (EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation
Was gilt für Kamat ab dem 12. August 2026? Praktische Entscheidungspfade für die Versandabteilung.

Stand: 12.08.2026 · Grundlage: PPWR (EU) 2025/40, VerpackDG, EU-KOM-Leitlinien vom März 2026
Legende

So ist das Diagramm zu lesen

Entscheidungsfrage
Ja / erfüllt
Nein / nicht erfüllt
Pflicht / Aktion
Ergebnis / Hinweis
Kurzfassung der Rechtslage: Die PPWR ist eine EU-Verordnung – sie gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. In Deutschland ergänzt das VerpackDG (ersetzt das alte VerpackG) die nationale Durchführung. Kernpflichten: Registrierung (LUCID), Systembeteiligung, Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Verpackungsminimierung, Recyclingfähigkeit (bis 2030), Rezyklatquoten für Kunststoff (ab 2030).
Entscheidung 1

Bin ich Erzeuger der Verpackung?

Der Erzeuger trägt die Produkt-Compliance-Verantwortung (Kennzeichnung, Konformitätserklärung, technische Doku).

KAMAT bringt verpackte Ware in Verkehr
Trägt die Verpackung den KAMAT-Schriftzug / ist sie nach KAMAT-Vorgabe gefertigt?
JA
NEIN
JA
KAMAT = ERZEUGER
Kennzeichnung + DoC + technische Doku + Konformitätsbewertung
NEIN
Standardverpackung ohne KAMAT-Logo → Lieferant ist Erzeuger
KAMAT = Vertreiber → DoC vom Lieferanten anfordern (Art. 19)
Kamat-Praxis: Kartons mit Kamat-Aufdruck (W201, Kamat-W248) → Kamat ist Erzeuger. Holzkisten ≤18k mit Kamat-Schriftzug → Kamat ist Erzeuger. Pumpen >18k (extern, ohne Logo) → externer Verpacker ist Erzeuger, Kamat fordert dessen DoC an.
Entscheidung 2

Brauche ich eine Systembeteiligung?

Systembeteiligung = Vertrag mit einem dualen System (z.B. Grüner Punkt) für Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen.

KAMAT bringt Verpackung in Verkehr
Fällt die Verpackung beim privaten Endverbraucher an (B2C)?
JA
NEIN (B2B)
JA
Systembeteiligung PFLICHT
Duales System + Mengenmeldung + LUCID
NEIN (B2B)
PPWR hebt die B2B-Ausnahme auf!
Auch B2B-Versand-/Transportverpackungen ab 12.08.2026 beteiligungspflichtig
Wichtig für Kamat: Ersatzteilkartons an gewerbliche Kunden waren unter dem alten VerpackG oft befreit. Unter PPWR/VerpackDG ist die B2B-Ausnahme entfallen – B2B-Kartons sind jetzt beteiligungspflichtig. Zusätzlich: EPR-Registrierung in jedem EU-Land, in das Kamat liefert (ab 2027).
Entscheidung 3

Verpackungsminimierung & Leerraumquote

Art. 10 PPWR: Gewicht und Volumen auf das notwendige Minimum. Leerraum (mit Füllmaterial) max. 50%.

Karton mit Ware befüllen
Leerraumquote = (Innenvolumen − Warenvolumen) ÷ Innenvolumen
≤ 50%
> 50%
≤ 50%
Konform ✓
Weiter wie bisher – Füllung mit eigenem Recycling-Papier ist zulässig
> 50%
Verstoß gegen Art. 10
Kartongröße anpassen / höhenvariablen Karton nutzen
Kamat-Hebel: Höhenvariable Kartons (W107H, W212H, W217H) ermöglichen es, die Höhe der Ware anzupassen und so den Leerraum zu minimieren. Mehrere Ersatzteile pro Karton verbessern die Volumennutzung.
Entscheidung 4

Kunststoff-Rezyklatquoten (ab 2030)

Art. 7 PPWR: Verbindliche Mindestanteile an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) in Kunststoffverpackungen.

Verpackung enthält Kunststoff?
(Luftpolsterfolie, PE-Netze, Tüten, Klebeband)
JA
NEIN
JA
Kontaktempfindlich (Lebensmittel)?
JA
NEIN
30% PCR ab 2030
35% PCR ab 2030
65% ab 2040
NEIN
Nur Papier/Wellpappe → keine Rezyklatquote
Kamat-Hebel: Luftpolsterfolie für Ersatzteile ist nicht kontaktempfindlich → ab 2030 gilt 35% Rezyklat. Strategie: Umstieg auf eigenproduziertes Papierpolster (Karton-Recycling-Maschine) eliminiert die Kunststoff-Quote komplett.
Entscheidung 5

Mehrweg vs. Einweg – Transportverpackungen

Art. 29 PPWR: Wiederverwendungsquoten für bestimmte Transportverpackungen ab 2030.

Transportverpackung im Einsatz
Transport zwischen zwei Standorten desselben Unternehmens innerhalb eines Landes?
JA
NEIN
JA
100% Wiederverwendung ab 2030
VDMA: „technisch nicht realisierbar" – Branche interveniert
NEIN
Palettenumwicklung / Umreifungsband?
Ausnahme: zählt NICHT als eigenständige Verpackungsart
Kamat-Praxis: EUR-Palette + Rahmen (KAMAT-P-02) = Mehrwegsystem, bereits konform. EWP-Einwegpalette (KAMAT-P-01) bleibt für Speditionsversand zulässig (kein Standort-interner Transport).
Entscheidung 6

Kennzeichnung & Konformitätserklärung

Art. 15 + Art. 12 PPWR: Was muss auf der Verpackung stehen?

KAMAT ist Erzeuger
Verpackung wird in Verkehr gebracht?
Pflichten des Erzeugers:
1. Identifikationskennzeichen (Art. 15 Abs. 5): Typen-/Chargen-/Seriennummer oder anderes Kennzeichen
2. Erzeugerangaben (Art. 15 Abs. 6): Name/Handelsmarke + Postanschrift + Kontakt (E-Mail zulässig)
3. Konformitätserklärung + technische Doku (Anhang VII/VIII)
4. Materialkennzeichnung ab 2028 (Art. 12)
Kamat-Aufkleber enthält bereits: KAMAT GmbH & Co. KG · Salinger Feld 10 · 58454 Witten · info@kamat.de · ID (z.B. KAMAT-K-08). Das Kamat-Logo-Klebeband erfüllt die „Handelsmarke"-Anforderung.
Entscheidung 7

Externer Verpacker – wer ist Erzeuger?

Kamat lässt Pumpen >18.000 extern verpacken. Die Frage: Wer trägt die PPWR-Pflichten?

Pumpe >18k wird extern verpackt
Kiste mit KAMAT-Logo?
JA
NEIN
JA
KAMAT = Erzeuger (eigene Marke)
Externer = Lieferant (Art. 16): liefert Materialnachweise
NEIN (kein Logo, eigenes Material)
Externer Verpacker = Erzeuger
KAMAT = Vertreiber (Art. 19): fordert DoC an, prüft Konformität
Kamat-Praxis: Da die externen Kisten kein Kamat-Logo tragen und das Material der Externe beschafft, ist der externe Verpacker Erzeuger. Kamat muss dessen Konformitätserklärung einholen, bevor die Ware versendet wird.
Übersicht

Kamat-Pflichten im Überblick

Sofort (ab 12.08.2026)

PflichtStatus Kamat
LUCID-Registrierung✓ Vorhanden (2 Einträge – bereinigen)
Systembeteiligung B2B-Kartons✗ Prüfen/anmelden
Kennzeichnung + ID-Aufkleber✗ Aufkleber drucken & anbringen
Konformitätserklärung (DoC)✗ Unterschreiben
DoC externer Verpacker anfordern✗ Einholen (Art. 19)

Bis 2027 / 2028

PflichtFrist
EPR-Registrierung in EU-Zielländern2027
EU-Materialkennzeichnung2028

Bis 2030

PflichtFrist
Recyclingfähigkeit aller Verpackungen2030
Kunststoff-Rezyklatquote (Luftpolsterfolie 35%)2030
100% Wiederverwendung Standort-interner Transport2030
Zentrale Botschaft: Kamat ist als Erzeuger (Karton, Holzkisten ≤18k, Palette) direkt verantwortlich. Die größten Hebel sind (1) Systembeteiligung für B2B-Kartons nachholen, (2) Luftpolsterfolie langfristig durch Papierpolster ersetzen, (3) DoC des externen Verpackers für Pumpen >18k einfordern.